
Markenrecht

BPatG: keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „J JURWORK“ und „JURAWERK“
Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage der Verwechslungsgefahr zwischen der jüngeren Wort-/Bildmarke „JURWORK“ (siehe oben)(DE 30 2021 204 132) einerseits und der älteren Wortmarke