Ansprüche prüfen und Frist wahren
Eine Abmahnung der Kanzlei Jonas in Köln im Auftrag der Birkenstock Global Sales GmbH hat unser Mandant erhalten. Der Mandant bietet online Schuhe und Sandalen an. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jonas werfen unserem Mandanten vor, dass es sich bei einem der Modelle um eine Nachahmung des Birkenstock-Modells „Madrid“ handelt und diese Nachahmung eines Wettbewerbsverstoß darstelle.
Worum geht es in der Abmahnung?
Die Anwälte von Jonas vertreten die Auffassung, dass die angegriffenen Produkte eine solche gestalterische Nähe auf zum Birkenstock-Modell „Madrid Big Buckle“ vorweisen, dass eine unzulässige Nachahmung anzunehmen sei. Zur Begründung werden wettbewerbsrechtliche Vorschriften, namentlich § 4 Nr. 3 lit. c UWG, sowie designrechtliche Vorschriften, nämlich der Art. 19 GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung), da die Sandale beim EUIPO als EU-Design registriert seien, herangezogen. Die Anwälte fordern eine sofortige Unterlassung des Angebots und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Ob diese rechtliche Bewertung der Anwälte zutrifft, lässt sich nicht einfach beantworten. Eine ähnliche Gestaltung genügt nicht in jedem Fall für einen Unterlassungsanspruch. Es stellt sich auch die Frage, ob das eingetragene EU-Design wirksam ist oder zu spät angemeldet wurde. Entscheidend für die Nachahmung sind unter anderem die konkrete Produktgestaltung, die geltend gemachten Schutzrechte, die Marktumstände und die tatsächliche Präsentation des Produkts. Erst danach lässt sich beurteilen, ob Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz oder die Erstattung von Abmahnkosten verlangt werden können.
Mögliche Ansprüche von Birkenstock
Jonas erhebt in der Abmahnung unter anderem die folgende Forderungen:
- Unterlassung von Werbung, Angebot und Verkauf der beanstandeten Sandalen
- Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe abgesicherten Unterlassungserklärung
- Ersatz der entstandenen Anwaltskosten
- Angaben zu Bezugsquellen, Vertriebswegen, Verkaufsstückzahlen und Umsatzerlösen
- Rückruf bereits ausgelieferter Produkte und Vorlage beziehungsweise Herausgabe von Werbematerial
- Ersatz eines behaupteten Schadens
In der uns vorliegenden Abmahnung und vorformulierten Unterlassungserklärung wird ein Gegenstandswert von 150.000 Euro zugrunde gelegt. Die führt zu Anwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von 2.689,55 €.
Vorsicht bei der Unterlassungserklärung
Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind regelmäßig auf die Interessen des Anspruchstellers zugeschnitten. Wer sie unterzeichnet, geht gegebenenfalls weitergehende vertragliche Bindungen ein als er gesetzlich verpflichtet wäre. Bei einem späteren Verstoß gegen die Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe ausgelöst – auch dann, wenn der Verstoß nicht beabsichtigt war.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen daher:
- die genaue Beschreibung des untersagten Verhaltens
- Höhe und Ausgestaltung der Vertragsstrafe
- etwaige Anerkenntnisse zu Schadensersatzansprüchen
- Umfang von Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten
- Rückruf-, Beseitigungs- und Kontrollpflichten
- Folgen für Onlineshops, Plattformangebote, Social-Media-Werbung und Lagerware
Besteht tatsächlich ein Unterlassungsanspruch, kann eine angepasste beziehungsweise modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommen. Ob dies zweckmäßig ist und wie eine rechtlich tragfähige Erklärung formuliert werden muss, richtet sich immer nach dem Einzelfall.
Was bei Erhalt einer Abmahnung veranlasst werden sollte
- Bewahren Sie einen klaren Kopf.
- Beachten und notieren Sie die im Schreiben gesetzte Frist sofort.
- Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ohne eine anwaltliche Prüfung ab.
- Kontrollieren Sie, ob die betroffenen Waren noch im eigenen Webshop, auf Verkaufsplattformen oder in Beiträgen in sozialen Netzwerken sichtbar sind.
- Lassen Sie Abmahnung, Schutzrechtslage und die mögliche Reaktion zeitnah anwaltlich bewerten.
Beratung bei Birkenstock-Abmahnungen
Rechtsanwalt Tim Berger ist in der Kanzlei Renner Morbach Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht und Designrecht zuständig. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist er auf diese Rechtsgebiete spezialisiert und hat hier Erfahrung seit mehr als 15 Jahren. Rechtsanwalt Tim Berger prüft Abmahnungen in diesen Bereichen regelmäßig und vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
Die erste summarische Prüfung der Abmahnungen bieten wir kostenfrei an.
Rechtsanwalt Tim Berger
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