Abmahnung der Kanzlei Terhaag & Partner wegen Vorher-Nachher-Fotos
Die Düsseldorfer Klinik bietet Dienstleistungen im Bereich plastische Chirurgie an. Im Namen der Düsseldorfer Klinik mahnte die Anwaltskanzlei Terhaag & Partner Fachärzte für plastische Chirurgie wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz ab. Die Ärzte machten im Internet Werbung für ästhetische „Nasenkorrekturen“ mit Vorher-Nachher-Fotos. Auf einem Foto war eine Nase vor einer Operation zu sehen und auf dem Foto direkt daneben wurde die Nase nach der Operation abgebildet.
Werbung für Schönheitsoperationen mit Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos verboten
Diese Form der Werbung ist nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten. Vorher-Nachher-Fotos dürfen im Fall von „operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit“ nicht zu Werbezwecken gezeigt werden, § 1 Nr. 2 c) § 11 S. 2 Nr. 1 HWG.
In der plastischen Chirurgie geht es in den meisten Fällen um ästhetische Operationen, also um Operationen, die medizinisch nicht notwendig sind.
Die abgemahnten Ärzte verweigerten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Anwaltskanzlei der Düsseldorfer Klinik beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln. Das Landgericht Köln erließ die einstweilige Verfügung.
Der Markt der plastisch-ästhetischen Chirurgie wächst stark und hat bei medizinischen Dienstleistungen mittlerweile ein enormes Gewicht. Der Konkurrenzdruck nimmt zu und damit auch der Einsatz von Werbung und die Abmahnung des Konkurrenten.
Nach dem Heilmittelwerbegesetz sind viele Formen der Werbung verboten.
Die Werbung mir Vorher-Nachher-Fotos könnte man schon als klassische Werbung werten, obwohl sie nicht zulässig ist. Viele Schönheitskliniken und Ärzte in dem Bereich der Schönheitschirurgie nutzen Vorher-Nachher-Bilder.
Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos sieht man viel bzgl. Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen und Bauchdeckenstraffung.
Der BGH stellte in einem Urteil vom 31.07.2025 fest, dass Vorher-Nachher-Bilder auch zur Werbung für Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure nicht zulässig sind. – Die Unterspritzung mit Hyaluronsäure soll zu einer Verschönerung von Lippen und der Beseitigung von Falten dienen. – Der BGH erklärte, dass es sich auch bei der Unterspritzung der Haut mit Hyaluron um medizinisch nicht notwendige operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers handele, die Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen sei daher nicht zulässig (BGH Urteil vom 31.07.2025 – I ZR 170/24).
Mit einer Vorher-Nachher-Darstellung (z.B. Brustoperation) darf sogar dann nicht geworben werden, wenn die Operation medizinisch notwendig war, der Durchschnittverbraucher diese Notwendigkeit aber anhand der Abbildungen nicht erkennen kann. Es kommt also nicht darauf an, ob es sich in den behandelten Fällen tatsächlich um medizinisch notwendige Eingriffe handelt. (OLG München Urteil vom 09.02.2023 – 29 U 7850/21).
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Kostenfreie Erstberatung im Wettbewerbsrecht
Eine Erstprüfung einer Abmahnung, die Sie von einem Konkurrenten erhalten haben, oder die Prüfung eines vermuteten Wettbewerbsverstoß durch einen Ihrer Konkurrenten bieten wir kostenlos an. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft abgegeben werden. Zuständig für die Prüfung ist bei uns Rechtsanwalt Tim Berger.





