Fachgebiet Markenrecht

Deutsche Marke oder/und Unionsmarke?

Was ist sinnvoller für mich?

Für Marken gilt das sogenannte Territorialprinzip. Marken sind immer nur für einzelne Staaten (z.B. Deutschland, Frankreich, Lettland) oder Staatenverbünde (z.B. Europäische Union, Benelux-Länder) geschützt.

Es stellt sich also zunächst die Frage, wo wollen Sie Ihre Marke nutzen.

Bei Marken, die dauerhaft ausschließlich in Deutschland genutzt werden sollen, ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt die einzige sinnvolle Option.

Für Marken, die unbedingt in verschiedenen EU-Ländern genutzt werden sollen, ist die Unionsmarke die bessere Alternative.

Wenn eine Marke zunächst bzw. auf jeden Fall in Deutschland benutzt werden soll und später möglicherweise in weiteren EU-Ländern, sind verschiedene Vor- und Nachteile der deutschen Marke und der Unionsmarke zu bedenken.

Kosten der Markenanmeldung

DPMA

Die Anmeldung einer deutschen Marke mit nicht mehr als drei Klassen kostet Gebühren in Höhe von 290 €. Wenn man die „beschleunigte Prüfung“ wählt, kommen Gebühren von 200 € hinzu. Bei der „beschleunigten Prüfung“ ist die Zeit zwischen Anmeldung und Eintragung deutlich kürzer als bei der einfachen Anmeldung.

EUIPO

Die Kosten für die Markenanmeldung für eine Klasse liegen beim EUIPO bei 850 €. Für die zweite Klasse kommen Kosten von 50 € hinzu. Jede weitere Klasse kostet weitere 150 € Gebühren.

Dauer bis zur Markeneintragung?

Deutsche Marke

Nach Prüfung der Anmeldung und der Gebührenzahlung trägt das DPMA die Marke ein, wenn keine Bedenken bestehen. Derzeit dauert die Markeneintragung beim DPMA bis zu sechs Monate.  Es gibt die Möglichkeit der beschleunigten Prüfung. Wenn man die beschleunigte Prüfung wählt, ist die Marke nach ca. einem Monat eingetragen. Die Gebühren für die beschleunigte Prüfung sind allerdings 200 € höher. Die Marke kann ist nach der Eintragung geschützt und kann mit dem R genutzt werden.

Nach der Eintragung beginnt die dreimonatige Widerrufsfrist. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne Widerspruch gibt das DPMA bekannt, dass kein Widerspruch eingelegt wurde.

Unionsmarke

Nach Anmeldung der Unionsmarke prüft das EUIPO die Anmeldung und die Gebührenzahlung. Wenn keine Bedenken bezüglich der Markenanmeldung bestehen und der Anmelder Gebühren bezahlt hat, gibt das EUIPO die Markenanmeldung bekannt, die Widerspruchsfrist beginnt mit dieser Bekanntgabe.

Im Gegensatz zur deutschen Marke wird die Unionsmarke erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingetragen. Vom Tag der Anmeldung bis zum Tag der Eintragung vergehen ca. fünf Monate, wenn kein Widerspruch eingelegt worden ist.

Widerspruch

DPMA

Jeder Markeninhaber der Inhaber einer älteren Marke ist, die in Deutschland Geltung hat, kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Markeneintragung Widerspruch beim DPMA einlegen. Der Widerspruch wird meistens damit begründet, dass Verwechslungsgefahr zwischen der älteren und der neuen Marke besteht.

Mit der Einlegung des Widerspruchs beginnt das Widerspruchsverfahren. Während des Widerspruchsverfahrens kann der Inhaber der älteren Marke seinen Widerspruch begründen und der Inhaber der neu eingetragenen Marke kann hierzu Stellung nehmen und erläutern, warum seiner Ansicht nach keine Verwechslungsgefahr besteht.

Im Widerspruchsverfahren entscheidet das DPMA den Streit per Beschluss. Es dauert in den meisten Fällen mehr als ein Jahr bis das DPMA entschieden hat.

Gegen den Beschluss des DPMA kann die unterliegende Partei innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen. Es dauert meistens einige Jahre bis das Gericht über den Widerspruch entschieden hat. 

Während der Zeit des Widerspruchsverfahrens kann die Marke benutzt werden und ist geschützt. Dies ist ein großer Vorteil der deutschen Marke.

EUIPO

Nach Veröffentlichung der Markenanmeldung kann innerhalb von drei Monaten Widerspruch eingelegt werden. Widerspruch kann mit einer Unionsmarke oder einer Marke, die in einem EU-Land als nationale Marke eingetragen ist, eingelegt werden. Die Anzahl der potenziellen Widerspruchsmarken ist wesentlich höher als bei einer deutschen Marke, da auch mit einer spanischen Marke, lettischen Marke usw. Widerspruch eingelegt werden kann.

Es dauert mindestens ein Jahr bis das EUIPO über den Widerspruch entschieden hat. Gegen die Entscheidung kann die unterliegende Partei Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekammer des EUIPO. Gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer kann die unterliegende Partei vor dem Europäischen Gericht klagen.

Es dauert viele Jahre bis die Beschwerdekammer entschieden hat.

Während des gesamten Widerspruchverfahrens ist die Marke nicht geschützt. Dies ist ein großer Nachteil der Unionsmarke.

Ergebnis

Der Vorteil der deutschen Marke ist, dass sie bei der beschleunigten Prüfung in der Regel nach ein bis zwei Monaten eingetragen ist, wenn das DPMA keine Bedenken bzgl. der Eintragungsfähigkeit der Marke hat. Daneben sind die Gebühren deutlich geringer als bei der Unionsmarke. Im Gegensatz zur Unionsmarke ist die Marke während des Widerspruchsverfahrens geschützt.

Das Anmeldeverfahren der Unionsmarke dauert länger und ist kostenintensiver. Die Gefahr einer Widerspruchseinlegung ist  größer als bei der Anmeldung einer nationalen Marke, weil gegen die Eintragung der Unionsmarke mit den nationalen Marken der EU-Länder und sämtlichen Unionsmarken Widerspruch eingelegt werden kann. 

Wenn Sie Ihre Marke schnell schützen wollen und diese später möglicherweise in weiteren Unionsländern benutzen wollen, kann es sinnvoll sein, eine Marke beim DPMA und beim EUIPO parallel anzumelden. Ihnen entstehen durch die parallele Anmeldung lediglich Mehrkosten von ca. 500 €.

Wir beraten und vertreten Mandanten regelmäßig bei Markenanmeldungen.

Unsere Erstberatung ist kostenfrei. Zuständig ist Rechtsanwalt Tim Berger.

 

 

 

Unser Experte für Markenrecht

Tim Christian Berger

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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