Wettbewerbsverstöße durch Web-Boost-Media (Sema Alacam) und Win-Link (David Ecker)

Web-boost-media.de (Sema Alacom), Win-Link.de (David Ecker) und auch View-Digital.de (Orhan Eroglu) werben mit einer angeblich „kostenfreien Homepage“ in Kombination mit Google-Werbekampagnen mit einer Flatrate. In der „Kooperationsvereinbarung“ versprechen Herr Sema Alacam, David Ecker bzw. Orhan Eroglu monatlich eine bestimmte Anzahl von „Wunschkundenkontakten. Die Verträge der drei Unternehmen sind fast identisch. Wir gehen davon aus, dass sich dasselbe Unternehmen hinter diesen Strohfirmennamen verbirgt.

Die Bezeichnung „kostenfreie Homepage“ stellt einen Wettbewerbsverstoß nach dem UWG dar, da die Homepage tatsächlich nicht kostenfrei ist. Kunden bezahlen für diese Leistung zusammen mit der Google-Werbekampagne, die unserer Vermutung nach überhaupt nicht eingerichtet wird. Auch die Garantie von „Wunschkundenkandidaten“ ist irreführend und als Wettbewerbsverstoß einzustufen, da eine solche Garantie nicht realistisch ist.

Nach unseren Beobachtungen werden bei den Werbekampagnen keine Anzeigen geschaltet. Die hohen Google-Kosten werden so „gespart“.

Unsere Gespräche mit Kunden von web-boost-media.de (Sema Alacam), win-link.de (David Ecker) bzw. View-Digital.de (Orhan Eroglu) lassen vermuten, dass diese keine neuen Kundenkontakte gewonnen haben. Stattdessen erhielten die Vertragspartner von web-boost-media.de und win-link.de E-Mails von vermeintlichen Interessenten und anonyme Anrufe, die jedoch nie zu Vertragsabschlüssen führten. Viele Kunden der Strohfirmen vermuten, dass es sich um „Fake-E-Mails“ und „Fake-Anrufe“ handelt.

Wir raten dringend davon ab, einen Vertrag ohne vorherige Überprüfung mit David Ecker (Win-Link.de), Sema Alacam (Web-Boost-Media) bzw. Orhan Eroglu (View-Digital.de) zu unterzeichnen. Lesen Sie unbedingt die AGB, die undurchsichtig und unserer Einschätzung nach unwirksam sind. Falls Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben und unzufrieden sind, können Sie möglicherweise innerhalb von zwei Monaten eine Rückabwicklung der Zahlung erreichen, wenn das Honorar über die 5Star Payment GmbH eingezogen wurde.

Es wäre nicht überraschend, wenn Sie trotz Kündigung eine weitere Rechnung mit dem Hinweis erhalten, dass sich der Vertrag automatisch verlängert habe und Ihre Kündigung nicht eingegangen sei.

Die genannten Probleme gelten gleichermaßen für die folgenden Firmen sowie für diese Unternehmen.

Für eine kostenlose telefonische Erstberatung steht Ihnen Rechtsanwalt Tim Christian Berger zur Verfügung.

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