Designrecht
Unsere Anwälte stehen Ihnen für Beratung und Vertretung im Bereich des Designrechts und Geschmacksmusterrechts zur Verfügung. Das Designrecht wird sowohl durch das deutsche Designgesetz als auch durch die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) der EU geregelt. Dabei spielt auch das Urheberrecht eine wichtige Rolle im Designrecht.
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Als Inhaber eines Designrechts haben Sie das exklusive Recht, die spezielle Gestaltungsform bzw. das Design eines Produkts zu nutzen.
Voraussetzung für den Designschutz ist, dass die Form zum Zeitpunkt der Anmeldung neu ist und eine „Eigenart“ aufweist. Die Frage der Neuheit und Eigenart wird oft vor Gericht diskutiert. Das Ziel des Designrechts besteht darin, den Designer, der ein Produkt in einer bisher unbekannten Form gestaltet hat, vor Nachahmern zu schützen.
Registrierte Designs sind für 25 Jahre geschützt, während nicht registrierte Designs für 3 Jahre Schutz vor Nachahmung genießen. Wenn die neue Form für den Designer oder den Auftraggeber wichtig sind, wird eine Anmeldung des neuen Designs dringend empfohlen. Dadurch wird eine lange Schutzdauer erreicht und es erleichtert den Nachweis in einem möglichen Rechtsstreit mit Nachahmern. Unsere Anwälte übernehmen gerne die Anmeldung Ihres Designs und beraten Sie auch, ob eine Anmeldung des Geschmacksmusters beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) sinnvoller ist.
Wir melden für Sie Designs beim DPMA und beim EUIPO an.
Falls jemand Ihr Design rechtswidrig verwendet, verteidigen wir Ihr Design. Das beinhaltet die Abmahnung des Verletzers sowie die Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen. Wir vertreten Sie auch, wenn Dritte Designrechte gegen Sie geltend machen und Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
Für den Fall, dass Sie Dritten Rechte an Ihren Designs übertragen möchten, erstellen wir für Sie Lizenzverträge.
Tim Christian Berger
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Beiträge zu Designrecht
EuG: Lego Baustein ist durch Geschmacksmuster geschützt
Auf Antrag der Deutschen Gesellschaft für Delta Sport Handelskontor hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Schutz für den Lego Baustein