Markenrecht
Der Schutz der eigenen Marke ist unbedingt notwendig. Anbieter von Waren und Dienstleistungen nutzen Marken als Alleinstellungsmerkmal. Marken sind im täglichen Wettbewerb von riesiger Bedeutung.
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Im Markenrecht übernehmen wir für Sie:
Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Vor der Markenanmeldung führen wir eine gründliche Markenrecherche durch. Eine Markenrecherche ist wichtig, um spätere kostspielige Streitereien zu vermeiden.
Bei den Markenämtern legen wir Widerspruch für Mandanten ein, wenn Marken mit Verwechslungsgefahr angemeldet werden.
Wenn ein Konkurrent Ihre Marke oder eine ähnliche Marke ohne Ihre Erlaubnis benutzt und Verwechslungsgefahr droht, handelt es sich um eine Markenrechtsverletzung. In diesen Fällen mahnen wir für Sie Markenverletzer ab und gehen gerichtlich gegen diese vor, wenn eine außergerichtliche Regelung nicht zu erreichen ist.
Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Die einfache Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann zu hohen Kosten und Verlusten von Rechten führen. Eine Abmahnung sollte immer anwaltlich geprüft werden und je nach Ergebnis der Prüfung kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Es ist immer zunächst zu prüfen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Selbst im Fall einer Markenrechtsverletzung kann es von Vorteil sein keine Unterlassungserklärung abzugeben und ein Gerichtsverfahren zu riskieren. Es ist aber auch möglich, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ratsam ist, obwohl keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Bei der Prüfung müssen viele Details beachtet werden.
Wir vertreten Sie in Gerichtsverfahren. Die Vertretung umfasst den Antrag auf eine einstweilige Verfügung und die Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Im Fall der bereits erlassenen einstweiligen Verfügung legen wir für Sie Widerspruch ein oder raten in besonderen Fällen zur Anerkennung der einstweiligen Verfügung. Viele Strategiefragen sind abzuwägen.
Außergerichtlich beraten und vertreten wir Mandaten bei der Gestaltung von Marken- und Lizenzverträgen, wenn Markenrechte auf Dritte übertragen werden sollen oder die Lizensierung einer Marke beabsichtigt ist.
Die Erstberatung ist kostenfrei. Zuständig ist Rechtsanwalt Tim Berger
Beiträge zu Markenrecht
BPatG: keine Verwechslungsgefahr zwischen „J JURWORK“ und „JURAWERK“
Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage der Verwechslungsgefahr zwischen der jüngeren Wort-/Bildmarke „JURWORK“ (siehe oben)(DE 30 2021 204 132) einerseits und der älteren Wortmarke
BPatG: Farbmarke „Lila“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft zu löschen
Eintragung der Farbmarke „lila“ durch DPMA Das DPMA hatte die Farbmarke „lila“ unter anderem für pharmazeutische Produkte aus der Klasse 5 eingetragen. Hiergegen wurde
BGH: Birkenstock Sandalen sind nicht urheberrechtlich geschützt
Birkenstock versucht alles, um Sandalen zu „monopolisieren“ Verfahrensverlauf Nachdem das Landgericht Köln den Schuhen einen Urheberrechtschutz zugesprochen hatte und das OLG Köln die Entscheidung