Startseite » Fachgebiete » Markenrecht » Markenrecherche
Markenrecherche
Wir übernehmen für Sie die Markenrecherche!
Markenrecherche immer vor der Markenanmeldung
Vor einer Markenanmeldung ist eine gründliche Markenrecherche sehr zu empfehlen. Es muss recherchiert werden, ob bereits Marken oder andere Zeichen (z.B. Unternehmensnamen) existieren, die der sogenannte Durchschnittsverbraucher mit Ihrer Marke verwechseln könnte. Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn es ältere identische oder ähnliche Marken/Zeichen gibt, die für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen eingetragen sind, und ein Durchschnittverbraucher vermuten könnte, dass es sich um denselben Produzenten bzw. Anbieter handelt. Wichtig für die Recherche sind nationale und internationale Marken sowie Unionsmarken. Für die Anmeldung einer deutschen Marke beim DPMA sind deutsche Marken, Unionsmarken und internationale für Deutschland registrierte Marken entscheidend. Bei der Anmeldung einer Unionsmarke (EU-Marke) sind daneben sämtliche nationalen Marken aller EU Länder zu berücksichtigen.
Markenanmeldung ohne Markenrecherche -Widerspruch gegen Markeneintragung
Ohne eine Markenrecherche ist nicht vorhersehbar, ob Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke erhoben wird. Jeder Markeninhaber kann nach Eintragung einer deutschen Marke Widerspruch gegen die Eintragung erheben. Jeder Markeninhaber kann nach Veröffentlichung der Anmeldung einer Unionsmarke Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.
Die Widerspruchsfrist von drei Monaten beginnt mit der Veröffentlichung der Markeneintragung (deutsche Marke) oder mit Veröffentlichung der Markenanmeldung (Unionsmarke). Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wird die Marke wieder löschen (deutsche Marke) bzw. eine Eintragung ablehnen (Unionsmarke), wenn es eine Verwechslungsgefahr zwischen der älteren und der von Ihnen neu angemeldeten Marke bejaht.
Risiko der Markenlöschung nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Wenn die Marke eingetragen und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist eine Marke aber nicht „sicher“. Für Markeninhaber mit älteren Marken besteht nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Möglichkeit eine Markenlöschung beim zuständigen Amt zu beantragen oder auf Löschung der Marke vor Gericht zu klagen. Die Markenrecherche reduziert die Gefahr eines späteren Löschungsverfahrens.
Risiko der Abmahnung und Schadensersatz
Der Inhaber einer älteren Marke, der eine Verwechslungsgefahr zwischen seiner Marke und Ihrer Marke sieht könnte Sie wegen der Nutzung der neu eingetragenen Marke abmahnen und zur Unterlassung der Markennutzung auffordern. Der Inhaber der älteren Marke könnte Ihnen eine Markenrechtsverletzung Link vorwerfen. Es besteht die Gefahr einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.
Eine Abmahnung Link bzw. Klage wegen Markenrechtsverletzung führt fast immer zu hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Der Streitwert in Markenstreitigkeiten beläuft sich in der Regel auf nicht weniger als 50.000 €. Allein die Anwaltskosten und Gerichtskosten liegen schnell bei weit über 5.000 €. Neben diesen Kosten droht auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Inhabers der älteren Marke.
Investitionskosten - Wert der Marke
Sie sollten bedenken, dass die Einführung einer neuen Marke in den Markt mit hohen Investitionen verbunden sein kann. All diese Investitionen könnten wertlos werden, wenn Ihre Marke später wieder gelöscht wird und Ihnen die Nutzung Ihrer Marke verboten wird.
Ergebnis
Eine Markenrecherche vor der Anmeldung bzw. Nutzung einer neuen Marke ist unbedingt zu empfehlen, um die Risiken, die mit einer Markenanmeldung und Markenbenutzung in Zusammenhang stehen, abwägen zu können.
Die Recherche kann auch dazu führen, dass Ihre gewünschte Marke durch eine leichte Veränderung weniger gefährdet ist als in ihrer ursprünglichen Version.
Kontaktieren Sie uns unter +49 221 27 22 55 65 oder schreiben Sie eine E-Mail an berger@renner-morbach.de.
Tim Christian Berger
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Beiträge zu Markenrecht
Kanzlei FPS mahnt für Chanel markenrechtlich ab
Uns liegt eine neue markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei FPS vor. FPS hat unseren Mandanten wegen des Angebotes eines Duftimitates, auch genannt Duftzwilling, abgemahnt. Duftzwillinge sind
Abmahnung von Anwalt Zierhut – Marke „VIVA LA VIDA“
Kanzlei Zierhut IP mahnt wegen der Worte „VIVA LA VIDA“ auf einem T-Shirt ab. „VIVA LA VIDA“ ist eine EU-Marke für Bekleidung und mehr. Unsere Mandantin bot auf
„Emmentaler“ darf nicht als Käsemarke eingetragen werden, weil Deutsche es für eine Käsesorte halten.
Das EUIPO hat die Eintragung der Marke „Emmentaler“ für „Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Emmentaler“ abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat die 2. Beschwerdekammer des