Anwalt

Stefan Morbach

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Stefan Morbach ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Köln und spezialisiert auf die umfassende rechtliche Beratung von Film- und Fernsehproduktionen – auf Wunsch auch deutschlandweit per Videokonferenz (z. B. Microsoft Teams oder Zoom). Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Trier studiert und sein Rechtsreferendariat in Koblenz und Hamburg absolviert.

Seit über 25 Jahren berät er bundesweit vorwiegend Film- und Fernsehproduktionen in urheberrechtlichen, medienrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Stoff- und Drehbuchentwicklung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Rechteklärung und Auswertung. In diesem Zeitraum hat er weit mehr als 10.000 Drehbücher, Treatments und Fallvorschläge sowie hunderte Verträge mit medienrechtlichem Bezug geprüft und begleitet.

Er ist zudem seit Jahren Justiziar alteingesessener Kölner Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften und dadurch mit sämtlichen rechtlichen Problemfeldern der Medienbranche – insbesondere Filmrecht, Fernsehrecht, Lizenzverträge und Persönlichkeitsrechte – bestens vertraut. Mandanten aus ganz Deutschland profitieren von seiner Spezialisierung im Medienrecht, seiner langjährigen Branchenerfahrung und der unkomplizierten Zusammenarbeit vor Ort in Köln oder per Online-Besprechung.

2010 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Burkhard Renner zunächst eine Bürogemeinschaft, aus der 2014 die Sozietät RENNER MORBACH Rechtsanwälte hervorging; 2023 wurde die Kanzlei um Rechtsanwalt Tim Berger erweitert. Neben Urheber- und Medienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Morbach auch Fälle aus dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht– sowohl mit medienrechtlichem Bezug (z. B. arbeitsrechtliche Fragen in Produktionsunternehmen, strafrechtliche Vorwürfe im Medienkontext) als auch in klassischen Konstellationen ohne Medienbezug.

Im Februar 2020 wurde Rechtsanwalt Stefan Morbach von der Rechtsanwaltskammer Köln aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu führen. Er ist Mitglied des Kölner Anwaltsvereins und der Rechtsanwaltskammer Köln.

Schwerpunkte (bundesweite Beratung, auch per Teams/Zoom):

  • Urheberrecht und Medienrecht für Film- und Fernsehproduktionen
  • Filmrecht, Fernsehrecht und Rechteklärung (Drehbücher, Formate, Stoffe)
  • Vertragsgestaltung und -prüfung (Autoren-, Regie-, Produzenten- und Lizenzverträge)
  • Persönlichkeitsrecht im Medienbereich
  • Arbeitsrecht (u. a. für Beschäftigte und Unternehmen in der Medienbranche)
  • Strafrecht (mit und ohne medienrechtlichen Bezug).

Beratung von Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften

Ob bei Verhandlungen über Auftragsproduktionsverträge mit den Rechtsabteilungen von TV-Sendern, der Abwehr geltend gemachter Persönlichkeitsrechtsansprüche, der Erstellung von Verträgen für angestellte oder freie Filmschaffende oder der juristisch-redaktionellen Begleitung einer Film- oder Fernsehproduktion – Rechtsanwalt Stefan Morbach steht Mandantinnen und Mandanten im Medienrecht und Filmrecht mit langjähriger Erfahrung und tiefem Branchenverständnis verlässlich zur Seite. Besonders wichtig sind ihm eine zeitnahe, klare und verständliche Darstellung der Rechtslage sowie eine persönliche, mandantenahe Beratung im Vertragsrecht, die die praktischen Anforderungen von Redaktion und Produktion in der täglichen Medienarbeit konsequent mitdenkt.

Urheber- und Medienrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht

Im Fall einer Urheberrechtsverletzung informiert Sie Rechtsanwalt Stefan Morbach umfassend über Ihre Rechte und unterstützt Sie – auch im Rahmen von Online-Besprechungen per Teams oder Zoom – bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere bei der Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten sowie Verwertungs- und Nutzungsrechten im Medien- und Kreativbereich. Er berät und vertritt Sie außerdem, wenn Ihnen ein vermeintlicher Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird, Schadensersatzforderungen im Raum stehen oder es um die Verletzung des Rechts am eigenen Bild geht.

Darüber hinaus erhalten Sie von Rechtsanwalt Morbach fundierten anwaltlichen Rat im Arbeitsrecht und Strafrecht – sowohl in klassischen Konstellationen als auch an den Schnittstellen zum Urheber- und Medienrecht, etwa bei Fällen von Internetkriminalität oder typischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Medienbranche wie dem Umgang mit Kettenarbeitsverhältnissen. Die Beratung erfolgt dabei nach Wunsch persönlich in der Kanzlei oder flexibel per Videokonferenz über Microsoft Teams oder Zoom, um auch Mandantinnen und Mandanten aus der Medien- und Kreativbranche mit engem Zeitplan optimal zu unterstützen.

Langjährige Erfahrung, interdisziplinäres Denken und eine kompetente, praxisnahe Beratung von Unternehmen und Privatpersonen – dafür steht Rechtsanwalt Stefan Morbach von RENNER MORBACH Rechtsanwälte.

Die Fachgebiete im Einzelnen:

Rechtsanwalt Stefan Morbach unterstützt Künstler, Kreative und Verwerter dabei, sich wirksam gegen Verletzungen ihrer Rechte zu wehren und ihnen zustehende Unterlassungs-, Vergütungs- und Schadensersatzansprüche – wenn erforderlich – auch gerichtlich durchzusetzen. Umgekehrt hilft er Ihnen, sich gegen Abmahnungen und Klagen von Rechteinhabern wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverstöße sachgerecht zu verteidigen.

Ob bei Verhandlungen über Auftragsproduktionsverträge mit den Rechtsabteilungen von TV-Sendern, der Abwehr geltend gemachter Persönlichkeitsrechtsansprüche, der Erstellung von Verträgen für angestellte oder freie Filmschaffende oder der juristisch-redaktionellen Begleitung einer Film- oder Fernsehproduktion – Rechtsanwalt Stefan Morbach steht Mandantinnen und Mandanten im Medienrecht und Filmrecht mit langjähriger Erfahrung verlässlich zur Seite. 

Rechtsanwalt Stefan Morbach von RENNER MORBACH Rechtsanwälte steht Ihnen auch im Arbeitsrecht kompetent zur Seite – etwa wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder Sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Ebenso berät und unterstützt er Arbeitgeber, wenn es zu Konflikten mit Mitarbeitenden kommt.

Dabei greift er auf langjährige Erfahrung mit den besonderen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Medienbranche zurück und bietet eine professionelle, praxisnahe Beratung. Er erstellt und prüft Arbeitsverträge auf Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit und vertritt Sie in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten. Ziel ist stets, zeitnah eine vernünftige, tragfähige Lösung zu finden, die Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Interessen bestmöglich Rechnung trägt.

Sind Sie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten, haben eine polizeiliche Vorladung erhalten oder sollen sich zu einem Bußgeldbescheid äußern? Als Anwalt für Strafrecht in Köln ist es Rechtsanwalt Stefan Morbach wichtig, dass Sie in dieser belastenden Situation nichts ohne vorherige anwaltliche Beratung sagen und Ihre Rechte von Beginn an konsequent schützen.

Strafrechtliche Verteidigung und Bußgeldsachen
Rechtsanwalt Morbach von RENNER MORBACH Rechtsanwälte steht Ihnen in Köln als Strafverteidiger und als Anwalt in Ordnungswidrigkeitsverfahren zuverlässig zur Seite – etwa bei Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Körperverletzung, Betrugsdelikten, Verkehrsstrafsachen oder sonstigen Strafvorwürfen sowie bei Bußgeldverfahren und drohendem Fahrverbot. Er vertritt Beschuldigte, Betroffene und Angeklagte in allen Phasen des Verfahrens, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Was Rechtsanwalt Morbach für Sie leistet

  • Prüfung des Tatvorwurfs und der Aktenlage nach Einsicht in die Ermittlungsakte.

  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie, abgestimmt auf Ihre persönliche und berufliche Situation.

  • Erstellung von Verteidigungsschriften, Stellungnahmen und Anträgen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

  • Vertretung vom ersten Anhörungsschreiben oder der polizeilichen Vorladung über das gesamte Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung.

Warum frühe anwaltliche Hilfe so wichtig ist
Wer vorschnell Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft macht, kann seine Verteidigungsmöglichkeiten dauerhaft schwächen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und erst nach anwaltlicher Beratung eine Einlassung abzugeben. Rechtsanwalt Morbach sorgt dafür, dass Fristen eingehalten, formale Fehler vermieden und alle entlastenden Umstände rechtzeitig und rechtlich fundiert vorgetragen werden.

Persönliche und diskrete Unterstützung
Strafverfahren und Bußgeldsachen sind für Betroffene häufig mit erheblichem persönlichen, finanziellen und beruflichen Druck verbunden. Rechtsanwalt Morbach nimmt sich Zeit für Ihre Fragen, erklärt Ihnen die rechtliche Situation verständlich und begleitet Sie persönlich durch das gesamte Verfahren – diskret, engagiert und mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen

Da Rechtsanwalt Stefan Morbach in den ersten Jahren seines Berufslebens selbst in einer Fernsehproduktionsfirma tätig war und seit vielen Jahren Produktionsunternehmen freiberuflich juristisch begleitet, ist er mit den typischen rechtlichen Problemfeldern der Film- und TV-Branche bestens vertraut. Mandanten profitieren dabei von seiner Kenntnis interner Abläufe ebenso wie von seiner langjährigen Spezialisierung im Medien- und Filmrecht.

Zu seinen regelmäßigen Tätigkeiten zählen insbesondere:

  • Prüfung und Verhandlung von Auftragsproduktionsverträgen mit Fernsehsendern

  • Erstellung von Arbeitsverträgen für angestellte Filmschaffende

  • Erstellung von Rahmenverträgen für freie Mitarbeiter und Dienstleister

  • Erstellung und Verhandlung von Pitchpaper-, Treatment-, Exposé-, Drehbuch- und Optionsverträgen, insbesondere für fiktionale Formate

  • Erstellung und Verhandlung von Einverständniserklärungen (EV) für Mitwirkende

  • Erstellung und Verhandlung von Motivvereinbarungen (MV) für Motivgeber

  • Beratung bei Statusfragen und Problemen rund um Scheinselbständigkeit

  • Abwehr geltend gemachter persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche

  • Rechtliche Abnahme von Doku-Beiträgen und anderen Formaten im Hinblick auf mögliche Rechtsverletzungen.

Seit 1999 berät und betreut Rechtsanwalt Stefan Morbach von RENNER MORBACH Rechtsanwälte zahlreiche Fernsehproduktionen juristisch-redaktionell und medienrechtlich – von der Formatentwicklung bis zur Ausstrahlung. Die von ihm begleiteten Formate wurden und werden unter anderem bei Sat.1, RTL, RTL II und VOX ausgestrahlt.

Seine juristisch-redaktionelle Beratung umfasst etwa die Entwicklung neuer TV-Formate, die Begleitung von Pitchings per Videokonferenz (z.B. Teams/Zoom) oder direkt in den Redaktionen, die Überarbeitung von Fallvorschlägen, Treatments und Drehbüchern, die Prüfung auf juristische und logische Stimmigkeit sowie die Ausarbeitung und Anpassung juristischer Dialoge. All dies erfolgt in enger, vertrauensvoller Abstimmung mit den verantwortlichen Redaktionen und Produktionsverantwortlichen.

Begonnen hat seine juristisch-redaktionelle Tätigkeit vor mehr als 20 Jahren mit dem erfolgreichen TV-Format „Richterin Barbara Salesch“ (Sat.1), das er und sein Team rund 12 Jahre lang bei der Realisierung von knapp 2.500 Folgen begleitet haben, die täglich von bis zu drei Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern verfolgt wurden. Im Anschluss betreute Rechtsanwalt Morbach eine Vielzahl weiterer TV-Formate, darunter unter anderem „Verklag mich doch!“ (VOX), „Verdachtsfälle“ (RTL), „Gerichtsreport Deutschland“ (RTL), „Tatort Deutschland – aus den Akten der Justiz“ (RTL), „Lenßen übernimmt“ und „Lenßen hilft!“ (beide Sat.1).

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