Fachgebiet

Presse- und Persönlichkeitsrecht

In diesem Bereich kennen wir uns aus und wissen, mit welcher Strategie Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von äußerungsrechtlichen Ansprüchen bei Verletzungen Ihres Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am Unternehmen bestmöglich geholfen werden kann. Die Klaviatur der denkbaren Ansprüche reicht von Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung, Geldentschädigung bis zu Schadensersatz. Dazu ist regelmäßig schnelles Handeln wichtig. Nachfolgend ein paar typische Beispiele aus der Praxis des Presse- und Persönlichkeitsrecht.

Belastende Medienberichterstattung

Sie möchten sich gegen eine nicht hinnehmbare Medienveröffentlichung zur Wehr setzten? Über Sie wird als prominente oder nichtprominente Person bzw. über Ihr Unternehmen wird im Fernsehen, in der Zeitung oder im Internet belastend berichtet? Die Veröffentlichungen sind unwahr, ehrverletzend oder beschäftigen sich mit Vorgängen aus Ihrer Privat- oder Intimsphäre? Oder Sie halten eine Presseanfrage mit unangenehmen Fragen, welche innerhalb einer kurzen Frist beantwortet werden sollen. Wir erleben auch Sachverhalte, in denen Personen erkennbar in Büchern und Filmen abträglich dargestellt werden und dieses von den hinter den literarisch oder filmisch gezeigten Personen stehenden Menschen nicht hingenommen wird.

Unzulässige Verdachtsberichterstattung

Sie werden von den Medien an den Pranger gestellt: Ihnen werden öffentlich belastende Vorwürfe gemacht? Sie werden einer Straftat verdächtigt und die Medien berichten vorverurteilend über Sie? Oder Sie werden medienwirksam mit negativen Sachverhalten in Verbindung gebracht, mit denen Sie gar nichts zu tun haben? Möglichweise in Bezug einen belastenden Vorwurf werden Sie identifizierbar, z.B. durch ein Foto, dargestellt. Unter Umständen ist Ihnen keine Möglichkeit gegeben worden, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Beleidigungen und Verleumdungen

Sie werden von einer anderen Person beleidigt oder es werden gegenüber Dritten falsche Dinge über Sie behauptet? Dann kann man gegen ehrverletzende Äußerungen und Falschbehauptungen mit guten Erfolgsaussichten vorgehen.

Unerlaubte Filmaufnahmen

Sie sind unerlaubt gefilmt worden? Im Rahmen von investigativen Journalismus wurde in Ihrem Unternehmen heimlich Bildmaterial aufgezeichnet? Diese Filmaufnahmen werden ohne Ihre Einwilligung im Fernsehen oder im Internet gezeigt? Durch Aufnahmen mit versteckter Kamera werden Sie in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht? Oder es werden Aufnahmen mit Inhalten gezeigt, die keinen etwas angehen, private Angelegenheiten an die Öffentlichkeit zerren oder unter Verletzung Ihres Hausrechts angefertigt wurden?

Recht am Bild verletzt

Gegen Ihren Willen sind private Fotos oder Filmaufnahmen ins Internet gestellt worden, welche Ihre Person erkennbar zeigen? Sie sind jetzt unfreiwillig bei Facebook, YouTube und Co. zu sehen? Vielleicht werden intime Fotos oder Videos von Ihnen unerlaubt öffentlich gemacht? Ferner ist auch ein regelmäßiger Problemfall, dass Sie nicht möchten, dass Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin nach Beziehungsende Fotos bzw. Videos, welche innerhalb der Zeit der Beziehung einvernehmlich angefertigt wurden, weiter zur Verfügung stehen. Hier kann man grundsätzlich einen Löschungsanspruch geltend machen.

Verletzung Ihrer Meinungsäußerungsfreiheit

Sie sollen die Veröffentlichung von Berichten, Fotos, Videos und Äußerungen unterlassen? Sie ecken rechtlich mit Beiträgen in Internetforen, Blogs oder den sozialen Medien an? Sie möchten vor der Publikation wissen, ob Ihr Vorhaben rechtlich zulässig ist?

Ihr guter Ruf im Internet (Online Reputation)

Sie sehen Ihre Arztpraxis, Ihr Unternehmen oder Ihre Person zu Unrecht angeprangert? Durch Äußerungen in Foren, Blogs, Bewertungsportalen und Online-Handelsplattformen werden Sie falsch dargestellt oder unter Beschädigung Ihres Ansehens dargestellt? Bei der Suche mit Hilfe von Internetdiensten wie Google erscheint Ihr Name als vorderer Suchtreffer in einem negativen Zusammenhang? Und dieses ggf. obwohl der Inhalt der Berichterstattung schon lange her ist? Hier steht Ihnen grundsätzlich das so genannte Recht auf Vergessenwerden zur Seite.

Wir kümmern uns schnell und effektiv um Ihre Rechte!

Unser Experte für Presse- und Persönlichkeitsrecht

Burkhard Renner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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