Urheberrecht
Hier vertreten wir regelmäßig Kreative, Rechteinhaber und Verwerter bei der Durchsetzung ihrer Urheberrechte, insbesondere bei der Abwehr und Verfolgung unerlaubter Nutzungen von Werken sowie bei der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen.
Auf der anderen Seite beraten und verteidigen wir Personen, die sich gegen vermeintliche Ansprüche von Abmahnkanzleien wegen angeblich unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke – etwa von Filmen oder Musik über P2P‑Netzwerke („Filesharing“) – zur Wehr setzen möchten.
Schließlich stehen wir Privatpersonen und Unternehmen zur Seite, die sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Ansprüche wegen behaupteter Urheber‑ oder Nutzungsrechtsverletzungen effektiv verteidigen wollen
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Urhebervertragsrecht und Entertainmentrecht
Im Bereich des Künstlervertragsrechts verhandeln, entwerfen und prüfen wir umfassend Künstlerverträge, unter anderem Moderatoren‑, Darsteller‑, Verfilmungs‑, Drehbuch‑, Regie‑, Verlags‑, Lizenz‑ und Agenturverträge. Dabei steht regelmäßig die optimale Übertragung von Nutzungsrechten sowie die Gestaltung interessengerechter und branchentypischer Vertragsklauseln im Mittelpunkt.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Recht der Künstlerbetreuung, etwa die Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB im Falle eines Managementwechsels sowie die Prüfung und Erstellung von Künstlermanagementverträgen.
Zudem beraten wir seit vielen Jahren TV‑ und Filmproduktionsfirmen beim Abschluss branchentypischer Verträge, wie Auftragsproduktions‑, Drehbuch‑ und Optionsverträgen gegenüber Sendern, Autoren und Verlagen.
Schützen Sie Ihre kreativen Leistungen.
Von der Rechteklärung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen – wir stehen Ihnen im Urheberrecht mit Erfahrung und Strategie zur Seite.
Beiträge zu Urherberrecht

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