Urheberrecht
Hier vertreten wir regelmäßig Kreative und Verwerter bezüglich des rechtlichen Vorgehens wegen Verletzungen ihrer Rechte durch unerlaubte Nutzung von Werken bzw. urheberrechtlich geschützter Leistungen sowie hinsichtlich der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.
Auf der anderen Seite kümmern wir uns auch um Personen, die sich gegen vermeintliche Ansprüche von Abmahnkanzleien wegen angeblich unerlaubter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen oder Musikwerken über P2P-Netzwerke im Internet (so genanntes „Filesharing“) wehren wollen.
Schließlich stehen wir auch Privatpersonen und Unternehmen zur Seite, welche sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Ansprüche wegen behaupteter Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzungen verteidigen wollen.
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Burkhard Renner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Stefan Morbach
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Urhebervertragsrecht und Entertainmentrecht
Ferner sind wir im Bereich Künstlervertragsrecht tätig. Zum Beispiel im Rahmen der Verhandlung und Erstellung verschiedenster Künstlerverträge wie Moderatoren-, Darsteller-, Verfilmungs-, Drehbuch-, Regie- und Verlagsverträgen sowie Lizenz- und Agenturverträgen. Hier geht es regelmäßig im Kern um die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vereinbarung interessengerechter und branchentypischer Regelungen.
Nicht zuletzt ist ein Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei auch das Recht der Künstlerbetreuung. Zum Beispiel die Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGB im Fall des Managementwechsels eines Künstlers oder die Prüfung bzw. der Entwurf von Künstlermanagementverträgen.
Schließlich beraten wir seit Jahren TV- und Film- Produktionsfirmen beim Abschluss der branchentypischen Verträge, wie z.B. Auftragsproduktionsverträgen, Drehbuch- und Optionsverträgen gegenüber Sendern, Autoren und Verlagen.
Beiträge zu Urherberrecht
RENNER MORBACH erfolgreich für Sophia Süßmilch
Landgericht Köln verbietet per einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung einer unerlaubt bearbeiteten Fotografie der bekannten Künstlerin im Rahmen einer skandalisierenden Berichterstattung über eine Ausstellung Mit aufwiegelnden
OLG Nürnberg: Unterlassungserklärung umfasst nicht Wayback Machine
In einem Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein Inhaber von Rechten bzgl. Karten auf Zahlung von Vertragsstrafen geklagt. Der Beklagte hatte zuvor in einer
Paris Bar – Künstler Valien muss neben Kippenberger als Urheber genannt werden
Das Landgerichts München I hat im Rechtsstreit zwischen dem Künstler Götz Valien und der Nachlassverwalterin von Martin Kippenberger ein Urteil gefällt. Das Gericht entschied, dass