Primis SFF lässt durch MEDIUS Anwälte abmahnen

Die Firma Primis SFF Handels GmbH & Co KG lässt durch die Neusser Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH regelmäßig wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abmahnen.

Hierbei geht es zum Beispiel um Angebote von eBay-Händlern, die Parfümartikel verkaufen, die in der EU verbotene Stoffe enthalten. In der Abmahnung wird behauptet, dass Primis in den letzten drei Monaten online mehr als 3.000 Kosmetikartikel verkauft habe und damit ein wettbewerbsrechtlicher Konkurrent des eBay-Händlers sei. Ob Primis tatsächlich ein solches Handelsvolumen aufzeigen könnte, wissen wir nicht, wir konnten nur schwer Angebote von Primis im Internet ausfindig machen.

Nach unserer Recherche bietet Primis im Internet primär Schuhe und keine Kosmetikartikel an.

In der uns vorliegenden Abmahnung fordert die Anwaltskanzlei nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung von entstandenen Anwaltskosten (1.375,88 €), sondern auch den Ersatz der Kosten (690,20 €), die durch die technische Untersuchung des Parfüms entstanden seien. Die Untersuchung sei durch die Technical & Labatory Analytics GmbH & Co. GmbH durchgeführt worden.
Auffällig an der Abmahnung und den Umständen ist, dass die Primis im Internet nur schwer zu finden ist, über keine eigene Internetseite verfügt und die Technical & Labatory Analytics GmbH & Co. GmbH, die die chemische Untersuchung durchgeführt haben soll, durch die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer gesellschaftsrechtlich miteinander in Kontakt stehen. Es liegt nahe, dass die Primis SFF reihenweise abmahnen lässt und die Kanzlei MEDIUS und das oben genannte Chemielabor für ihre Arbeit gut entlohnt werden. Dies bedeutet aber auf keinen Fall, dass die Abmahnung nicht rechtmäßig ist. Eine Abmahnung sollte immer genau geprüft werden. Auch Firmen, die hunderte von Abmahnungen im Jahr verschicken, können vor Gericht Recht bekommen.

Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Medius bzw. Primis SFF erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung unbedingt genau prüfen und die gesetzte Frist unbedingt beachten.

Wenn Sie die Frist schlicht verstreichen lassen, droht eine einstweilige Verfügung des zuständigen Landgerichts. Dem Abmahner sollte auf jeden Fall geantwortet werden, weil er das Antwortschreiben im Fall eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Gericht vorlegen muss.

Wir übernehmen eine Erstprüfung der Abmahnung kostenfrei. Melden Sie sich bei unserem für wettbewerbsrechtlich zuständigen Fachanwalt Tim Berger telefonisch oder per E-Mail berger@renner-morbach.de

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