
OLG Hamburg: „Rum“, „Gin“ und „Whiskey“ dürfen bei nahezu alkoholfreien Getränken nicht verwendet werden
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 3 U 57/25) entschieden, dass die geschützten Bezeichnungen „Rum“, „Gin“ und „Whiskey“ –










